Quantitative Sportstättenentwicklungsplanung PDF Drucken E-Mail
Geschrieben von: Juergen Schroeder   
Montag, 14. Dezember 2009 um 00:54

Eine wesentliche Verbindung zwischen Stadtplanung und Sport und Bewegung ist die Sportstättenplanung, die dem Ziel der Schaffung einer sport- und bewegungsfreundlichen Stadt dienen soll. Die Geschichte der Sportstättenplanung ist relativ kurz. Erst ab der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde der Sport in Deutschland zu einem Massenphänomen, wodurch ein Mangel an Sportflächen entstand. Die Stadtverwaltungen teilten den Vereinen Flächen zu, ohne dabei „quantitative oder qualitative Anforderungen" (Haass 1990, S. 1) zu stellen. Eine ständig steigende Zahl an Sportlern, die untereinander Wettkämpfe austrugen, deren Vereine sich in Ligen organisierten, und auch das vermehrte Zuschauerinteresse verlangten nach „genormten Sportstätten, die zudem noch zuschauergeeignet sein sollten" (Haass 1990, S. 9). Ab Anfang des 20. Jahrhunderts wurden die städtischen Grün- und Sportanlagen dann auch als Teil der städtischen Sozialhygiene verstanden (vgl. Haass 1990, S. 9). Diem errechnete so in den Jahren 1911 bis 1919 einen Bedarf von 3,45-5,0 qm/Einwohner Spielfläche und ca. 0,1 qm/Einwohner Turnfläche (Haass 1990, S. 2). Diese richtwertfixierten Forderungen aber lehnte der Reichstag erst einmal ab. Turnen und Sport blieben Privatangelegenheit. Es gab weder planerische noch finanzielle Verpflichtungen der öffentlichen Hand für den Sportstättenbau. Durch die Olympischen Spiele aber übernahm der Reichstag dann im Jahre 1913 doch die staatliche Zuständigkeit und gewährte Finanzmittel für den Sportstättenbau (Haass 1990, S. 3). Unter dem Eindruck der sich in Weimar herausbildenden Ideen von Volksparks und Gartenstädten wurden zwischen 1928 und 1932 zahlreiche Turnhallen und Sportplätze errichtet (Haass 1990, S. 3).

„Ab 1933 war eine umfangreiche Versorgung mit Sportanlagen erreicht, so dass das Dritte Reich für die organisierte sportliche Betätigung der Bevölkerung günstige Voraussetzungen vorfand" (Haass 1990, S. 5).

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Sportflächen zunächst mit sonstigen Restflächen gleichgesetzt und wenig beachtet. Der Sport wurde in regionalen Turn- und Sportvereinen durchgeführt. In den Westzonen gründeten die Alliierten die Sportfachverbände neu, da diese wegen der Entnazifizierung aufgelöst worden waren. Die Vereine bauten ihre Vereinsanlagen, Sportanlagen und Sporthallen wieder auf oder errichteten sie komplett neu. Öffentliche Aufmerksamkeit und Planungstätigkeit richtete sich weit eher auf den wirtschaftlichen Wiederaufbau, als auf die Sportstättenplanung oder die qualitative Weiterentwicklung von Sportstätten. Diem allerdings forderte schon in Duisburg bei der ersten Tagung der Leiter der kommunalen Sportämter, dass sich Neueinrichtungen der kommenden Entwicklung anpassen sollten. Er dachte dabei z.B. an mit Turnhallen und Gymnastiksälen verbundene Badeanstalten (Haass 1990, S. 7). Erst als das Wirtschaftswunder eine steigende Freizeit erlaubte, wurde Anfang der 60er Jahre die Bedeutung des Sports für die öffentliche Planung wieder größer (Wopp 1995b, S. 40ff). Wieder war es die Olympiade, die die Anregung für die staatliche Förderung des Sportstättenbaus gab. 1956 und 1959 erarbeitete die Deutsche Olympische Gesellschaft (DOG) zusammen mit den kommunalen Spitzenverbänden zwei Richtlinien, die einen Fehlbestand an Sportstätten ermittelten und ein 15-Jahres-Konzept zu dessen Überwindung vorlegten. Eine zentrale Steuerung des Sportstättenbaus und seiner Planung wurde so 1960 erstmals mit dem 'Goldenen Plan' der DOG mit ihrem „1. Memorandums zum Goldenen Plan für Gesundheit, Spiel und Erholung" angestrebt, welches Richtwerte über das Verhältnis zwischen nutzbarer Sportfläche und Einwohnerzahl beinhaltete. Das Konzept der DOG wurde zur „unbezweifelten und vielfach auch unbefragten Grundlage für die Sportstättenentwicklungsplanung in den Ländern und Kommunen" (Eulering 1986, S. 101). Die Sport- und Erholungsstätten aber wurden darin von den Wohnflächen strikt getrennt. Sie wurden so „mit ihrer Spezialisierung durch Regeln, Geräte und Ausrüstungen monofunktionale Flächen und Räume" (Haass 1990, S. 13). Die Bewertungskriterien zur Ermittelung des Bedarfs waren dabei die Einwohnerzahl, das Schulsystem und die Klassenzahl, die Sportvereine und die in ihnen betriebene Sportarten sowie die vorhandene Sportanlagen (Haass 1990, S. 9). Diese auf Richtwerten basierende Methode des 'Goldenen Planes' stellte insgesamt über 30 Jahre lang „das einzig anerkannte Instrumentarium zur Sportstättenentwicklungsplanung in der Bundesrepublik" dar (Hübner / Langrock 1994, S. 38). In gewisser Weise war diese Planung dem Sport durchaus förderlich, denn:

„Diese einfach zu handhabende Vorgehensweise stellte der Sportpolitik schlagkräftige Argumente auf der kommunalpolitischen Bühne zur Verfügung, um die Versorgung mit Kernsportstätten in den Städten und Gemeinden bedarfsgerecht zu sichern." (Wetterich / Schmidt / Schrader 2002, S. 15)

Die Kommunen hatten mit dem 'Goldenen Plan' ein konkretes Planungsinstrument in der Hand, „das einen Investitionsstrom in Milliardenhöhe effektiv und effizient steuerte, um die Grundversorgung der Bevölkerung mit Sportstätten sicherzustellen.“ (Rütten 2002, S. 80).

 

Der Beitritt der fünf neuen Länder brachte auch für die Sportentwicklungsplanung (SEP) neue Aufgaben. Die Bestandsaufnahme der „Sportministerkonferenz der Länder über die neue Sportstättensituation in den neuen Bundesländern ergab, dass in einem Großteil der Sportstätten erhebliche bauliche, sportfunktionelle und sicherheitstechnische Mängel vorlagen“ (Schramm 2003, S. 21). Diesem Missstand sollte mit dem 'Goldenen Plan Ost' begegnet werden, der in 15 Jahren eine bundesweit angeglichene Sportstättensituation herstellen sollte (Rütten 2002, S. 81). Er stand in der Tradition der bundesdeutschen 'Goldenen Pläne' und blieb ganz der Richtwertfixierung verhaftet.

„Problematisch beim richtwertbezogenen Sportstättenentwicklungsplan des Goldenen Plans Ost war, dass dieser auf Sportstätten ausgerichtet und nicht sport-verhaltensbasiert war (Schramm 2003, S. 24).

Einer der Hauptmängel der richtwertfixierten Planung war, dass der Begriff der 'Sportstätte' lediglich die wettkampf- und leistungsorientierten Sportstätten umfasste (Heinemann / Schubert 1994, S. 322) und keine Aufmerksamkeit auf Qualität und die angemessene architektonische Gestaltung der Sportstätten legte (Eulering 1986, S. 164; Hoffman 1990, S. 35). Der Nutzen dieses Planes ist also durchaus begrenzt. Köhl sieht die Anwendbarkeit des 'Goldenen Plan' deshalb nur auf der Landesebene zur größenmäßigen Abschätzung der zu sichernden Flächen, aber nicht „für die Planung in einer Gemeinde" (Köhl 1998, S. 22). Nicht nur für die kommunale Ebene, auch bundesweit galt es, ein neues Konzept der Sportstättenentwicklungsplanung zu erarbeiten.

 

Heute ist besonders der Pluralisierung des Sporttreibens Rechnung zu tragen, also nicht nur an den Schul-, Wettkampf- und Vereinssport zu denken, sondern an die vielen Menschen, die unorganisiert allein oder in informellen Gruppen Sport und Bewegung ausüben.

"Die in vielen Kommunen häufig bestehende einseitige Ausrichtung auf die Förderung des vereinsgebundenen Sports wird zugunsten einer umfassenden Planung von Bewegung, Spiel und Sport verändert werden müssen, um auf die veränderten Wünsche und Interessen in der Bevölkerung angemessen reagieren zu können." (Wopp 2002, S. 184)

Sport findet heute nur noch in geringerem Maße im Verein statt, sondern ist vielmehr eine Tätigkeit, die ausgeübt wird „dort, wo Menschen leben, arbeiten und wohnen, (...) als fester und sinngebender Bestandteil der Straßen-, Szene-, Jugend-, Familien-, Senioren-, Fest- und Vereinskultur" (Erklärung der Sportministerkonferenz vom 19. / 20. Oktober 2000). Die Grundversorgung mit Spiel- und Sportstätten muss standortnah gewährleistet sein. Besondere Angebote müssen mit öffentlichen Verkehrsmitteln gut erreichbar sein, besonders abends. Auch die Vernetzung zwischen den verschiedenen Einrichtungen und Vereinen ist wichtig, d.h. die Angebote müssen bekannt sein, nicht überall muss alles angeboten werden, vorhandene öffentliche, private und vereinseigene Anlagen können so besser ausgelastet werden. Es zeigt sich hier eine deutliche Notwendigkeit der Abwendung von der bisherigen vereinsbasierten und nur auf den Vereinsport abzielenden herkömmlichen Sportentwicklungsplanung.

„Der neueren Sportentwicklungsplanung liegt ein weiter Sportbegriff und ein umfassendes Verständnis von Bewegung zugrunde: Spitzen- und vereinsorientierter Wettkampfsport, Schul-, Freizeit- und Gesundheitssport, Trendsportarten der Jugendlichen sowie kindliches Bewegungsspiel stellen gleichberechtigte menschliche Bewegungsaktivitäten dar, die es ganzheitlich und umfassend zu fördern gilt." (Gieß-Stüber 2004, S. 39)

Hierfür sind Spiel- und Sportplätze und –anlagen mit breiten, vielfältigen, multifunktionalen Möglichkeiten und Angeboten zu schaffen und keine monofunktionalen, wie z.B. reine Bolzplätze, dazu dezentrale Plätze in verschiedenen Stadtteilen, die wohnortnah sind und gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln und sicher mit dem Fahrrad erreichbar. Die Zuwegung und die Anlage sollten sauber und sicher, weiträumig einsehbar und gut beleuchtet sein, nicht hinter Büschen versteckt oder in Ortsrandlagen bzw. am Waldrand. Das kommt allen Nutzern und Nutzerinnen zugute.

 

Die Sportstättenplanung ist also aufgrund der Vielfalt menschlichen Bewegungsverhaltens und Sporttreibens ein sehr vielschichtiges und komplexes Aufgabenfeld, das allerdings in der Vergangenheit nur ungenügend abgedeckt wurde, vor allem, wenn es aus dem Blickwinkel von GM betrachtet wird.

 

Die herkömmliche, allein quantitative und vereinsorientierte Sportstättenentwicklungsplanung konnte dem veränderten Verhalten der Sporttreibenden nicht umfassend gerecht werden. Erforderlich wurde eine präzise Planungsmethode, die auch die gewandelten Organisationsformen des Sports und das geänderte Sportverhalten der Bevölkerung berücksichtigt. Am Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) wurde deshalb 1986 die Arbeitsgruppe 'Künftige Sportstättenentwicklungsplanung' eingerichtet, die 1991 die vorläufige Fassung des „Leitfaden zur Sportstättenentwicklungsplanung" herausgab, der als „eine an der tatsächlichen Nachfrage und den künftigen Bedürfnissen orientierte Planung" (Köhl 1998, S. 21) angesehen werden kann. Im Jahr 2000 wurde eine überarbeitete Fassung des verhaltensorientierten „Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung" veröffentlicht.

„Im Mittelpunkt der Sportstättenentwicklungsplanung steht die Bedarfsermittlung, die auf Daten über das Sportverhalten der Bevölkerung beruht. Dabei berücksichtigt die Methodik des Leitfadens auch die alters- und geschlechtsspezifisch unterschiedlichen Bedarfe der Bevölkerung sowie saisonale Einflüsse" (BISp 2000, S. 8).

Die nun nicht mehr nur quantitative, sondern umfassende Fragestellung für die Sportstättenentwicklungsplanung ist deshalb:

„Welche Sportanlagen und Sportgelegenheiten sind in welcher Anzahl, in welcher sportfunktionellen und baulichen Ausgestaltung, mit welcher Ausstattung und an welchen Standorten für die Bevölkerung heute und in Zukunft vorzuhalten?" (BISp 2000, S. 12)

Vor allem in der Bedarfsermittlung, die sich nicht mehr nur an Richtwerte klammert, „sondern an konkreten populationsbezogenen Verhaltensparametern für die jeweilige Kommune" (Rütten 2002, S. 83), unterscheidet sich dieses neue Verfahren von den 'Goldenen Plänen'. Es wird versucht zu ermitteln, wie viele „Einwohner(gruppen) welche Sportarten mit welcher Häufigkeit, in welchem Umfang, auf welchen Sportanlagen und Sportgelegenheiten an welchen Standorten heute und in Zukunft" (BISp 2000, S. 12) ausüben. Allerdings ist dieses Modell sehr aufwendig und bedarf der Einbeziehung von wissenschaftlichen Umfrageinstituten.

„Über detaillierte und repräsentative empirische Erhebungen der Sportaktivitäten und sportbezogenen Wünsche in der Bevölkerung wird eine genaue Bedarfsbestimmung für Sportanlagen und Sportgelegenheiten vorgenommen." (Rütten 2002, S. 80).

Gerade die Komplexität des zu untersuchenden Sportverhaltens, aus dem der Leitfaden in neun Schritten, in Fachterminologie und einer komplizierten Darstellungsweise (Hübner 1994, S. 8) eine Sportstättenplanung abzuleiten versucht, führte dazu, dass nur 0,8 Prozent der Kommunen, die den Leitfaden kannten, diesen auch tatsächlich weitgehend als Basis für die Sportentwicklungsplanung verwendeten, 4,6% taten dies teilweise (Hübner 2000, S. 54); denn dafür wird in der Regel wissenschaftliche Unterstützung benötigt. Gerade die ständige Veränderung des Sport- und Bewegungsverhaltens aber lässt sich kaum berechnen, allein schon die Erfassung informeller Sportaktivitäten bedarf eines großen Aufwandes. So findet sich auf kommunaler Ebene meist nur eine globale quantitative Bestimmung der Flächen, und die konkrete Ausgestaltung bleibt den (Landschafts-)Architekten etc. vorbehalten (Wopp 1995a, S. 9). Überdies bleibt auch dieses Planungsmodell den Vorstellungen von monofunktionalen, genormten Sport- und Spielflächen verhaftet.

„Denn nur genormte Sportflächen sind in Anlageneinheiten umzurechnen und mit bestimmten Parametern wie Belegungsdichte etc. zu versehen (...) Kreative und kleine Lösungen, wie sie für viele Sportgelegenheiten typisch sind, oder gar die bewegungsfreundliche Gestaltung des öffentlichen Raumes sind nicht berechenbar" (Wetterich / Schmidt / Schrader 2002, S. 17)

Wünschenswert wäre dagegen „eine wissenschaftlich fundierte, interdisziplinäre, integrative und vernetzte Sportentwicklungsplanung, die zudem ganzheitliche Entwicklungszusammenhänge, human-ökologische Orientierungen und ästhetisch-architektonische Kriterien berücksichtigt" (Rummelt 1998, S. 256).

 

Literaturverzeichnis

 

Bundesinstitut für Sportwissenschaft (BISp) (Hrsg.) (2000): Leitfaden für die Sportstättenentwicklungsplanung. Köln 2000.

Eulering, J. A. (1986): Sportstätten – zur Entwicklung der Bewegungsumwelt. In: DSB (Hrsg.): Materialien zum Kongress „Menschen im Sport 2000“. Schorndorf 1986.

Gieß-Stüber, Petra (2004): Sport und Bewegung in Freiburg – Band 1-4. Freiburg 2004.

Haass, H. (1990): Sport und kommunale Entwicklungsplanung: am Beispiel der Sportstättenleitplanung. Eine Untersuchung planungssoziologischer Determinanten für die Sportstättenleitplanung. Münster/Hamburg 1990.

Heinemann, K. / Schubert, M. (1994): Der Sportverein: Ergebnisse einer repräsentativen Untersuchung. In: Schriftenreihe des Bundesinstituts für Sportwissenschaft. Band 80. Schorndorf 1994.

Hoffmann, P. (1990). ADS: Jahrbuch Gemeinde und Sport 90/91. Wiesbaden 1990. S. 31-51.

Hübner, H. (2000): Sportstättenentwicklungsplanung in Kommunen unterschiedlicher Größe. In: Landessportbund Hessen e.V. (Hrsg.): Sportstättenentwicklungsplanung. Bd. 7. Aachen 2000. S. 51-66.

Hübner, H. / Langrock, B. (1994): Sportstättenentwicklungsplanung in den bundesdeutschen Kommunen - alte Bundesländer. In: Jütting, D. / Lichtenauer, P. (Hrsg.): Bewegungskultur in der modernen Stadt: Bericht über die 1. Münsteraner Sommeruniversität. Münster. S. 231-245.

Köhl, W. (1998): Verhaltensorientierte Sportentwicklungsplanung. In: Rütten, A. / Rosskopf, P. (Hrsg.): Raum für Bewegung und Sport. Zukunftsperspektiven der Sportstättenentwicklung. Stuttgart 1998.

Rütten, Alfred (2002): Kommunale Sportentwicklungsplanung. Ein empirischer Vergleich unterschiedlicher Ansätze. In: Sportwissenschaft Nr. 1/2002. S. 80-94.

Rummelt, P. (1998). Moderne-Sport-Kommune. Plädoyer für eine moderne Sportkommune. Egelsbach 1998.

Schramm, C. (2003): Vom 'Goldenen Plan Ost' bis hin zu Olympia 2012. In: Der Städtetag. Bd. 7-8. S. 21-26.

Wetterich, Jörg / Schmidt, Karl W. / Schrader, Henrik (2002): Kooperative Sportentwicklungsplanung. In: Landessportbund Hessen e.V. (Hrsg.): Zukunftsorientierte Sportstätten-entwicklungsplanung. Band 12. Frankfurt am Main 2002.

Wopp, C. (1995a): Aspekte der Sportstättenentwicklungsplanung aus sportpädagogischer Sicht. In: Sportwissenschaft 25/1995. S. 9-26.

Wopp, C. (1995b): Entwicklungen und Perspektiven des Freizeitsports. Aachen 1995.

Wopp. C. (2002): Selbstorganisiertes Sporttreiben. In: Dieckert, J. / Wopp, C. (Hrsg.): Handbuch Freizeitsport Schorndorf 2002. S. 175–184.